Fragebogen zum häuslichen Arbeitszimmer steuerKNACKER Lohnsteuerhilfeverein e.V. Kötztinger Str. 22 94249 BodenmaisAn das FinanzamtSteuernummer Name Vorname Nachname Sehr geehrte Damen und Herren, den nachfolgenden Fragebogen gebe ich ausgefüllt zurück. Zutreffendes ist angekreuzt. Soweit der vorgesehene Platz für meine Antworten nicht ausreicht, habe ich Anlagen beigefügt. 1. Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung? ja nein Ein Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer kommt ggf., soweit die steuer1ichen Voraussetzungen erfüllt sind, bis zu einem durch Belege nachgewiesenen Betrag von höchstens 1.250 € (objektbezogen) je Veranlagungszeitraum / Wirtschaftsjahr in Betracht. Bitte beantworten Sie deshalb auch die weiteren Fragen bzw. ergänzen Sie die erforderlichen Angaben!2. Steht für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz (als das häusliche Arbeitszimmer) zur Verfügung? ja nein Falls Frage 1 mit „Nein" beantwortet wurde, sind zu den nachfolgenden Textziffern keine weiteren Angaben mehr zu machen, weil dann ein Abzug von Aufwendungen nicht in Betracht kommt! Hinweis: Vom Abzugsverbot nicht betroffen sind aber Arbeitsmittel wie z.B. Schreibtisch, Bücherregal, PC. Diese Kosten sind weiterhin bei ausschließlicher bzw. ganz überwiegender beruflicher oder betrieblicher Nutzung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar.(Bitte fügen Sie ggf. darüber eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers bei.) ➔ Ein Abzug der Aufwendungen kommt bis zu einer Höhe von 1.250 € in Betracht. Bitte beantworten Sie unbedingt auch die weiteren Fragen!3. Schildern Sie bitte kurz, welche Arbeiten im Zusammenhang mit der ieweiligen beruflichen und /oder betrieblichen Tätigkeit und der daraus resultierenden Einkunftsart im häuslichen Arbeitszimmer ausgeführt werden und geben Sie bitte an, welchen zeitlichen Nutzungsumfang diese Arbeiten zur gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung aufweisen. Erläutern Sie bitte auch, ob das Arbeitszimmer zudem zu anderen Zwacken bzw. von anderen Personen (mit-) genutzt wird und ggf. in welcher Form und in welchem zeitlichen Umfang. Sofern sich die Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers innerhalb des Kalender- oder Wirtschaftsjahres geändert hat, bitte ich Sie, dies darzustellen.eigene Antwort verfassenIn meinem häuslichen Arbeitszimmer führe ich die Buchhaltung und andere verwaltungstechnische Aufgaben im Zusammenhang mit meiner selbständigen Tätigkeit als Steuerberater durch. Die Nutzungsdauer beträgt in der Regel etwa 6 Stunden pro Tag, also ungefähr 30 Stunden pro Woche. Das Arbeitszimmer wird ausschließlich von mir genutzt und dient nicht anderen Zwecken.In meinem häuslichen Arbeitszimmer führe ich die Buchhaltung und andere verwaltungstechnische Aufgaben im Zusammenhang mit beruflichen Tätigkeit durch. Die Nutzungsdauer beträgt in der Regel etwa 6 Stunden pro Tag, also ungefähr 30 Stunden pro Woche. Das Arbeitszimmer wird ausschließlich von mir genutzt und dient nicht anderen Zwecken.Ich nutze mein Arbeitszimmer zu Hause für die Planung, Konzeption und Ausführung von Webdesign-Projekten im Rahmen meiner berufliche Tätigkeit. Die Nutzungsdauer variiert je nach Arbeitsaufwand und Projektlage, beträgt jedoch im Durchschnitt etwa 4 Stunden pro Tag. Gelegentlich nutzen auch mein Partner und meine Kinder das Arbeitszimmer, um ihre eigenen Projekte zu bearbeiten.Als selbständiger Immobilienmakler nutze ich mein Arbeitszimmer, um meine Akquise- und Vertriebstätigkeiten durchzuführen, Verträge zu erstellen, Angebote zu kalkulieren und Exposés zu erstellen. Die Nutzungsdauer beträgt etwa 8 Stunden pro Woche und das Arbeitszimmer wird ausschließlich von mir genutzt.Ich bin Lehrer an einer Schule und nutze mein Arbeitszimmer zu Hause, um Unterrichtsmaterialien zu erstellen, Arbeiten zu korrigieren und Vorbereitungen für den Unterricht zu treffen. Die Nutzungsdauer beträgt etwa 2-3 Stunden pro Tag während der Unterrichtszeit und steigt in den Ferienzeiten auf bis zu 6 Stunden pro Tag an. Das Arbeitszimmer wird ausschließlich von mir genutzt.Als freiberufliche Texterin nutze ich mein Arbeitszimmer zu Hause, um meine Aufträge zu bearbeiten und Texte zu schreiben. Die Nutzungsdauer variiert je nach Auftragslage und beträgt im Durchschnitt etwa 4 Stunden pro Tag. Das Arbeitszimmer wird ausschließlich von mir genutzt und dient nicht anderen Zwecken.Ich bin ein Online-Coach und nutze mein Arbeitszimmer zu Hause, um mit meinen Kunden per Video-Chat zu kommunizieren und Online-Kurse zu erstellen. Die Nutzungsdauer beträgt etwa 5 Stunden pro Tag und das Arbeitszimmer wird ausschließlich von mir genutzt.Als freiberuflicher Grafikdesigner nutze ich mein Arbeitszimmer, um meine Kundenprojekte zu bearbeiten und zu konzipieren. Die Nutzungsdauer beträgt etwa 6 Stunden pro Tag und das Arbeitszimmer wird ausschließlich von mir genutzt.Ich bin eine medizinische Schreibkraft und nutze mein Arbeitszimmer zu Hause, um Arztberichte und medizinische Dokumentationen zu erstellen. Die Nutzungsdauer beträgt etwa 7 Stunden pro Tag und das Arbeitszimmer wird ausschließlich von mir genutzt.Als Programmierer arbeite ich von zu Hause aus und nutze mein Arbeitszimmer, um Software zu entwickeln und zu testen. Die Nutzungsdauer beträgt etwa 8 Stunden pro Tag und das Arbeitszimmer wird ausschließlich von mir genutzt.Ich arbeite als Übersetzerin und nutze mein Arbeitszimmer zu Hause, um Übersetzungen anzufertigen und Termine mit meinen Kunden zu vereinbaren. Die Nutzungsdauer beträgt etwa 4 Stunden pro Tag und das Arbeitszimmer wird ausschließlich von mir genutzt. Gelegentlich nutzen auch meine Kinder das Arbeitszimmer, um ihre Hausaufgaben zu erledigen.Arbeiten im Zusammenhang mit der ieweiligen beruflichen und /oder betrieblichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer:4. Anzahl der Haushaltsmitglieder:1. Person2. Personen3. Personen4. Personen5. Personen6. Personen7. Personen8. Personen9. Personen10. Personen5. Sind Sie Alleinmieter/Alleineigentümer? ja nein --> Bitte reichen Sie den Mietvertrag ein bzw. geben Ihren Eigentumsanteil an:Hinweis: Grundstücksorientierte Aufwendungen können nur entsprechend dem auf den jeweiligen Mieter entfallenden Anteil bzw. dem (Mit-)Eigentumsanteil berücksichtigt werden. 6. Bei Mietwohnungen: mtl. Miete (einschließlich der Nebenkosten):= Miete pro Jahra) Betrag der jährlichen Absetzung für Abnutzung (AfA):(Bitte stellen Sie die Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage auf einem gesonderten Blatt dar und fügen Sie bitte bei erstmaliger Geltendmachung der Abschreibung eine Baukostenaufstellung bei.)ggf. Schuldzinsen(für Kredite Im Zusammenhang mit der Anschaffung, Herstellung oder auch Reparatur des Gebäudes (bitte Dartehensvertrag und Nachweis über im Veranlagungszeitraum gezahlte Schuldzinsen beifügen!))ReinigungskostenGrundsteuerMüllabfuhrSchornsteinfegerGebäudeversicherungenHeizungElektrizitätWassersonstigesSumme der Nebenkosten8. Ausstattung des Arbeitszimmers:Zur Ausstattung gehören z.B. die Tapeten, Teppiche, Fenstervorhänge, Lampen, Gardinen, nicht jedoch Luxusgegenstände, die vorrangig der Ausschmückung des Arbeitszimmers dienen. Nicht zur Ausstattung gehören ferner die Aufwendungen für Arbeitsmittel, welche nicht in die Abzugsbeschränkung mit einzubeziehen sind.Bezeichnung des GegenstandesAnschaffungskostenAnschaffungsdatumNutzungsdauerAfA-Betrag in € Add RemoveSumme AfA-Betrag aller Gegenstände(bitte manuell zusammenrechnen und eintragen)Die Nutzungsdauer ist nur anzugeben, wenn die Anschaffungskosten des Gegenstandes ohne Umsatzsteuer bei einer Anschaffung bis einschließlich 31.12.2017 über 410 €bzw. bei einer Anschaffung nach dem 31.12.2017 über 800 € liegen oder das Wirtschaftsgut keiner selbstständigen Nutzung fähig ist. Ansonsten kann der Gegenstand als geringwertiges Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. (Ab VZ 2008 bei Gewinneinkünften: Poolbildung beachten !)(Fügen Sie bitte eine Wohnflächenberechnung bei, aus der die einzelnen Räume, deren Quadratmeterzahf und der Anteil des häuslichen Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche erkennbar ist). (Sofern der Anteil mehr als 20% beträgt, ist bei Nutzung des Arbeitszimmers für betriebliche Zwecke ggf. das anteilige Grundstück als Betriebsvermögen zu erfassen, vgl. die Ausführungen unter Punkt 7c).)Aus der beigefügten Wohnflächenberechnung ergibt sich eine Gesamtfläche von:(in qm)Größe des Arbeitszimmers:(in qm)Somit ergibt sich für das Arbeitszimmer ein Anteil an der Gesamtwohnfläche i.H.v.:in %Kosten lt. Tz. 6 oder 7:Auf das Arbeitszimmer entfallen somit %mitZzgl. Summe der Aufwendungen für die Ausstattung lt.Tz. 8:Summe der Aufwendungen insgesamt:a) Erstattet Ihnen Ihr Arbeitgeber lohnsteuerpflichtig Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer ggf. einschließlich der Kosten der Ausstattung ? ja nein ja, mit einem Betrag von monatl. / jährl. in Höhe vonb) Besteht ein Mietvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber über einen von Ihrem Wohnraum eindeutig zu trennenden Raum ? ja nein Bitte reichen Sie den Mietvertrag ein! Wie und durch wen wird der angemietete Raum genutzt?Datum TT Punkt MM Punkt JJJJ Unterschrift i.V. Schüsser - steuerKNACKER Lohnsteuerhilfeverein e.V.PhoneDieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden. Δ